Isabella Konrad, MSc
Klinische Psychologin
(Klinische Neuropsychologie)
Kognitive Fähigkeiten können durch Erkankungen des zentralen Nervensystems (wie bspw. Hirnblutung, Hirninfarkt, demenzielle Entwicklung, Schädel-Hirn-Trauma, chronisch-entzündliche Erkrankungen wie Multiple Sklerose) beeinträchtigt werden. Ein Ziel der neuropsychologischen Diagnostik ist es, die Schwere von kognitiven Defiziten zu erfassen. Die neuropsychologische Diagnostik in meiner Praxis umfasst: Anamnese (und ggf. Fremdanamnese der Begleitperson), Exploration, Verhaltensbeobachtung und auf die individuelle Fragestellung angepasste neuropsychologische Testverfahren zur Abkärung von:
Aufmerksamkeitsleistungen
Gedächtnisleistungen
Exekutiven Funktionen
Wahrnehmungsleistungen
Sprachleistungen
Demenziellen Entwicklungen
Die neuropsychologische Untersuchung umfasst die Diagnostik in der Praxis, je nach Fragestellung zwischen 1.5 bis 3 Stunden, die Testauswertung, die Befunderstellung und die Nachbesprechung der Testergebnisse an einem Folgetermin. Das Honorar für die klinisch-psychologische (neuropsychologische) Untersuchung richtet sich nach dem Zeitaufwand und den Materialkosten und wird individuell vereinbart. Bei weiteren Fragen oder für einen Kostenvoranschlag können Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren.
Auf Grundlage von Vor-/Befunden können mithilfe einer neuropsychologische Behandlung (Therapie) gezielt die im Alltag benötigten kognitiven Fähigkeiten trainiert und Übungsmöglichkeiten für Zuhause besprochen und mitgegeben werden (kognitives Training). Manchmal können jedoch aufgrund neurologischer Erkankungen kognitive Fähigkeiten nicht im erforderlichen Ausmaß wiedererworben werden, sodass ein Kompensationstraining zur Unterstützung der individuellen Anforderungsbewältigung der/m Betroffenen*em hilfreich sein kann.
Gut zu wissen:
Kosten für die klinisch-psychologische Diagnostik können als außergewöhnliche Belastung oder als Krankheitskosten steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt für alle Lohn- und Einkommenssteuerpflichtige.
Eine Kostenrückerstattung durch eine öffentliche Krankenkasse ist derzeit nicht möglich, wodurch Sie den Vorteil haben, dass Sie vollkommene Anonymität und Verschwiegenheit genießen.
Verschwiegenheitspflicht
Alle Gesprächsinhalte und Diagnostikergebnisse sind strengvertraulich und unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht laut § 37 Psychologengesetz 2013.
Freiwilligkeit
Als Klinische Psychologin darf ich psychologische Tätigkeiten nur mit Ihrer Zustimmung (Zustimmung der behandelten / beratenen Person) anwenden und bin verpflichtet, mich an das Psychologengesetz und die Ethikrichtlinien des Psychologenbeirates zu halten.