Isabella Konrad, MSc

Klinische Psychologin

(Klinische Neuropsychologie)

Wahlpsychologin

Neuropsychologische Diagnostik

Kognitive Fähigkeiten können durch Erkankungen oder Verletzungen des zentralen Nervensystems beeinträchtigt werden. Neuropsychologische Diagnostik hat insb. zum Ziel, die Schwere von kognitiven Defiziten zu erfassen sowie gute Leistungsfähigkeiten abzubilden.

Eine Untersuchung kann bspw. nach Hirnblutung, Hirninfarkt oder Schädel-Hirn-Trauma, bei Verdacht auf eine dementielle Entwicklung, Epilepsie oder bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen wie Multipler Sklerose durchgeführt werden.

Die neuropsychologische Untersuchung umfasst die Diagnostik in der Praxis, je nach Fragestellung zwischen 1.5 bis 2.5 Stunden, die Testauswertung und die Befunderstellung. Zum Ablauf gehören Anamnese, ggf. Fremdanamnese durch die Begleitperson, Exploration, Verhaltensbeobachtung und für die individuelle Fragestellung ausgewählte klinisch-psychologische / neuropsychologische Testverfahren zur Abklärung von: 


  • Aufmerksamkeitsleistungen

  • Gedächtnisleistungen

  • Exekutive Funktionen

  • Wahrnehmungsleistungen

  • Sprachleistungen

 

 

Das Honorar für die klinisch-psychologische / neuropsychologische Untersuchung richtet sich nach dem Zeitaufwand und den Materialkosten. Vor Beginn der Untersuchung werden Sie über die Kosten informiert. Bei weiteren Fragen oder für einen Kostenvoranschlag können Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren.

 

Für die Inanspruchnahme einer Teilkostenerstattung für die klinisch-psychologische Diagnostik gegenüber Ihrem Krankenversicherungsträger in Höhe von 80% des Vertragstarifes bei mir als Wahlpsychologin der österreichischen Sozialversicherungsträger benötigen Sie:

  • eine Überweisung einer/s Fachärzt*in für Psychiatrie, Neurologie, innere Medizin oder Vertragspsychotherapeuten. Überweisungen eines anderen Vertragsarztes, eines Wahlarztes oder Allgemeinmediziners sind chefarztpflichtig und somit vorab chefärztlich zu genehmigen sowie zum Diagnostiktermin mitzunehmen.
  • eine konkrete Fragestellung auf der Überweisung
  • eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose (nach ICD-10 kodiert) durch die/den Ärzt*in.

 

Nachdem Sie die Honorarnote bezahlt haben, können Sie anschließend die ausgestellte Honorarnote, eine Zahlungsbestätigung und den ärztlichen Überweisungsschein bei Ihrem Sozialversicherungsträger für die Teilkostenerstattung einreichen.

Der Befund muss NICHT bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dieser dient zu Ihrem privaten Gebrauch.

 

 

Kognitives Training / Kompensationstraining

Auf Grundlage von (Vor-)Befunden können mithilfe einer neuropsychologischen Behandlung (Therapie) gezielt die im Alltag benötigten kognitiven Fähigkeiten trainiert und Übungsmöglichkeiten für Zuhause besprochen und mitgegeben werden (kognitives Training). Manchmal können jedoch aufgrund neurologischer Erkankungen kognitive Fähigkeiten nicht im erforderlichen Ausmaß wiedererworben werden, sodass ein Kompensationstraining zur Unterstützung der individuellen Anforderungsbewältigung der/m Betroffenen*em hilfreich sein kann.

Gut zu wissen:

  • Kosten für die klinisch-psychologische Diagnostik können als außergewöhnliche Belastung oder als Krankheitskosten steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt für alle Lohn- und Einkommenssteuerpflichtige.

  • Einige Zusatzversicherungen übernehmen einen Teilbetrag für klinisch-psychologische Diagnostik.

 

Verschwiegenheitspflicht

Alle Gesprächsinhalte und Diagnostikergebnisse sind strengvertraulich und unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht laut § 37 Psychologengesetz 2013.

 

Freiwilligkeit

Als Klinische Psychologin darf ich psychologische Tätigkeiten nur mit Ihrer Zustimmung (Zustimmung der behandelten / beratenen Person) anwenden und bin verpflichtet, mich an das Psychologengesetz und die Ethikrichtlinien des Psychologenbeirates zu halten.