Laut §7 des Psychologengesetz 2013 darf die postgraduelle Ausbildung in Gesundheitspsychologie oder Klinischer Psychologie nur beginnen, wer die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen oder eines fachärztlichen psychiatrischen Gutachtens nachgewiesen hat.
Die klinisch-psychologische Begutachtung umfasst ein ausführliches Anamnese- und Explorationsgespräch sowie eine testpsychologische Untersuchung.
Der zeitliche Aufwand in der Praxis beträgt in etwa 2 Stunden.
Die Dienstleistung ist im Anschluss an den Begutachtungstermin privat per Überweisung zu bezahlen und wird mit 200€ pro Gutachten verrechnet.
Das Gutachten kann nach Terminvereinbarung eine Woche ab der Begutachtung in der Praxis abgeholt werden.
Ich freue mich über eine unverbindliche Kontaktaufnahme zur Klärung von offenen Fragen oder zur Vereinbarung eines Termins.