Klinische Psychologin
(Klinische Neuropsychologie)
Wahlpsychologin
Die Klinische Neuropsychologie befasst sich mit neurologischen Erkrankungen, mit Entzündungen und Läsionen des zentralen Nervensystems und den damit einhergehenden Hirnfunktionsstörungen, deren Auswirkungen auf das menschliche Erleben und Verhalten, das geistige Leistungsvermögen und die Gefühle.
Kognitive (geistige) Fähigkeiten können durch Erkankungen oder Verletzungen des zentralen Nervensystems beeinträchtigt werden. Neuropsychologische Diagnostik hat insb. zum Ziel, die Schwere von kognitiven Defiziten zu erfassen sowie gute Leistungsfähigkeiten abzubilden.
Eine Untersuchung kann durchgeführt werden und sinnvoll sein bei bspw.:
Gefäßerkrankungen des Gehirns (wie Schlaganfall / Hirninfarkt, Hirnblutung)
Demenzerkrankungen (wie Verdacht auf eine dementielle Entwicklung, leichte kognitve Störung, vaskuläre Demenz, Alzheimer-Demenz, frontotemporale Demenz, Lewy-Body-Demenz, Parkinson-Demenz)
Entzündliche Nervenkrankheiten (wie Multiple Sklerose, Guillain-Barre-Syndrom, Meningitis, Enzephalitis, Borreliose)
Neoplastische Erkrankungen (wie Gehirntumor, Gliom)
Schädel-Hirn-Trauma
Epilepsie
Die neuropsychologische Untersuchung umfasst die testpsychologische Diagnostik vor Ort in der Praxis, je nach Fragestellung zwischen 1.5 bis 2.5 Stunden, die Testauswertung, Interpretation und Befunderstellung.
Zum Ablauf gehören Anamnese, ggf. Fremdanamnese durch eine Begleitperson, Exploration, Verhaltensbeobachtung und für die individuelle Fragestellung ausgewählte klinisch-psychologische / neuropsychologische Testverfahren zur Abklärung von:
Aufmerksamkeitsleistungen
Gedächtnisleistungen
Exekutiven Funktionen
Wahrnehmungsleistungen
Sprachleistungen
Stimmungslage
Ablauf
Der klinisch-psychologische Diagnostiktermin findet in der Praxis statt und umfasst ein Eigen-Anamnesegespräch, bei Bedarf ein Fremd-Anamnesegespräch und -beurteilung durch Ihre Begleitperson sowie die Durchführung der testpsychologischen Diagnostik. Für diesen Termin werden, je nach Fragestellung und Arbeitstempo, zwischen 1.5 bis 2.5 Stunden benötigt.
Bitte bringen Sie den Überweisungsschein mit, damit ich u.a. die ärztliche Fragestellung übernehmen kann - der Überweisungsschein verbleibt bei Ihnen und Sie benötigen ihn später für die Einreichung zur Teilkostenrefundierung.
Danach werden die Tests ausgewertet, interpretiert, Empfehlungen abgeleitet und ein klinisch-psychologischer Befund erstellt. Der klinisch-psychologische Befund wird Ihnen und mit Ihrem Einverständnis der/dem zuweisenden Ärztin/Arzt per Post übermittelt oder kann bei Bedarf bei einem persönlichen kurzen Termin besprochen werden.
Information
Der klinisch-psychologische Befund muss nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dieser dient zu Ihrem privaten Gebrauch.
Das Honorar für die klinisch-psychologische Diagnostik richtet sich nach dem Zeitaufwand und den Material-/Testkosten. Vor Beginn der Untersuchung werden Sie über die Kosten informiert. Bei weiteren Fragen oder für einen Kostenvoranschlag können Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren.
Für die Inanspruchnahme einer Teilkostenerstattung für die klinisch-psychologische Diagnostik gegenüber Ihrem gesetzlichen Krankenversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA Wien) in Höhe von 80% des Vertragstarifes (muss nicht 80% der Honorarnotenkosten entsprechen) bei mir als Wahlpsychologin der österreichischen Sozialversicherungsträger benötigen Sie:
eine Überweisung einer/s Fachärzt*in für Psychiatrie, Neurologie, innere Medizin oder Vertragspsychotherapeuten. Überweisungen eines anderen Vertragsarztes, eines Wahlarztes oder Allgemeinmediziners sind chefarztpflichtig und somit vorab chefärztlich zu genehmigen. Bitte bringen Sie die Überweisung zum Diagnostiktermin mit.
eine konkrete Fragestellung auf der Überweisung
eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose (nach ICD-10 kodiert) durch die/den Ärzt*in.
Die Honorarnote ist per Überweisung zu bezahlen. Anschließend können Sie die Honorarnote, die Zahlungsbestätigung und den ärztlichen Überweisungsschein bei Ihrem Sozialversicherungsträger für die Teilkostenerstattung einreichen.
Auf Grundlage von (Vor-)Befunden kann die neuropsychologische Therapie durch ein gezieltes kognitives Training untersützen, beeinträchtigte Funktionen (wie bspw. Aufmerksamkeits-, Lern- und Merkfähigkeit, Orientierung, Wahrnehmung oder Handlungsplanung) wieder aufzubauen oder den Alltag durch Kompensationstraining und -strategien wieder erleichten. Hierfür werden in der Einheit Übungen angeleitet, Übungsmöglichkeiten für Zuhause besprochen und mitgegeben.
Manchmal können jedoch aufgrund von neurologischen Erkankungen oder Entwicklungsproblemen kognitive Fähigkeiten nicht im erforderlichen Ausmaß wieder-/erworben werden, sodass ein Kompensationstraining und Strategienvermittlung zur Unterstützung der individuellen Anforderungsbewältigung der/m Betroffenen*em hilfreich sein kann.
Kosten: 95€ pro 50-minütiger Einheit und 10 Minuten für Dokumentation, Vor- u. Nachbereitung.
- Kostenzuschuss durch Krankenkassen (ÖGK 33,70€; BVAEB 46,60€; SVS 45€) oder Zusatzversicherung möglich, Details siehe unten °
Gut zu wissen:
Teilkostenerstattung für die klinisch-psychologische Diagnostik durch Ihre Krankenkasse bei Wahlpsycholog*innen.
° Klinisch-psychologische Behandlung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass ein Kostenzuschuss von der Krankenkasse gewährt wird, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegt eine psychische Befindensstörung vor (z.B. Depression, Ängste), die eine Diagnose im sozialversicherungsrechtlichen Sinn darstellt.
- Es wird eine ärztliche Untersuchung spätestens VOR der zweiten Behandlungseinheit durchgeführt und per Formular bestätigt.
- Die*Der Klinische Psycholog*in ist in die Liste der Klinischen Psycholog*innen des Bundesministeriums eingetragen.
- Die Honorarnote erfüllt bestimmte Voraussetzungen, z.B. enthält eine Diagnose.
Zuschuss pro Einheit: ÖGK 33,70€; BVAEB 46,60€; SVS 45€.
Kosten für eine psychologische Behandlung, die aufgrund einer Erkrankung entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt für alle Lohn- und Einkommenssteuerpflichtige.
Einige Zusatzversicherungen refundieren einen Teilbetrag der Behandlungskosten und für klinisch-psychologische Diagnostik.
Zahlungsmodalität
Nach jeder erbrachten Einheit bzw. nach erfolgter Diagnostik bekommen Sie von mir eine Honorarnote übergeben. Der Betrag ist binnen sieben Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen.
Verschwiegenheitspflicht
Alle Gesprächsinhalte und Diagnostikergebnisse sind strengvertraulich und unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht laut § 37 Psychologengesetz 2013.
Wie in der klinisch-psychologischen Behandlung besteht auch in der psychologischen (Online-)Beratung eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit (gem. § 37 Psychologengesetz 2013 und gem. §15 Psychotherapiegesetz).
Freiwilligkeit
Als Klinische Psychologin darf ich psychologische Tätigkeiten nur mit Ihrer Zustimmung (Zustimmung der behandelten / beratenen Person) anwenden und bin verpflichtet, mich an das Psychologengesetz und die Ethikrichtlinien des Psychologenbeirates zu halten.
Wie viele Einheiten benötigt eine klinisch-psychologische Behandlung oder Beratung
Wie viele Einheiten benötigt werden, hängt vom Beschwerdebild, der Thematik und der Intensität der Problematik ab und wird individuell besprochen.