Isabella Konrad, MSc

Klinische Psychologin

(Klinische Neuropsychologie)

Wahlpsychologin

Für Auszubildende in Klinischer Psychologie und Gesundheitspsychologie

Ich freue mich über eine unverbindliche Kontaktaufnahme zur Klärung von offenen Fragen oder zur Terminvereinbarung.

praxis@psychologie-konrad.at

Eignungsgutachten

- für die Zulassung zur postgraduellen Ausbildung in Gesundheitspsychologie und/oder Klinischer Psychologie gemäß §7 Psychologengesetz 2013

Laut §7 des Psychologengesetz 2013 darf die postgraduelle Ausbildung in Gesundheitspsychologie und/oder Klinischer Psychologie nur beginnen, wer die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen oder eines fachärztlichen psychiatrischen Gutachtens nachgewiesen hat.

 

Ablauf

Die klinisch-psychologische Begutachtung umfasst ein ausführliches Anamnese- und Explorationsgespräch sowie eine testpsychologische Untersuchung in der Praxis in Graz.

Der zeitliche Aufwand beträgt in etwa 2 Stunden.

Die Dienstleistung ist im Anschluss an den Begutachtungstermin privat per Überweisung zu bezahlen und wird mit 260€ pro Gutachten verrechnet.

Das Gutachten kann nach Terminvereinbarung eine Woche ab der Begutachtung in der Praxis abgeholt werden oder kann als Brief mit der Post übermittelt werden.

 

Selbsterfahrung

  • Im Rahmen der Ausbildung ist eine Selbsterfahrung im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten zu absolvieren, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung bei höchstens zwei Personen zu absolvieren sind.
  • Die Selbsterfahrung darf nur von Klinischen PsychologInnen, GesundheitspsychologInnen, PsychotherapeutInnen oder Fachärztinnen (Fachärzten) für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin geleitet werden, die selbst zumindest 120 Einheiten Selbsterfahrung absolviert haben. Eine Personenidentität mit der Anleiterin/dem Anleiter der Fachausbildung ist nicht zulässig.
  • Im Rahmen der Selbsterfahrung stehen Selbstexploration bzw. Selbstreflexion der eigenen Person als existentielle Aspekte des „privaten Lebens“ im Vordergrund und ebenso als wichtige Wirkfaktoren für die berufliche Arbeit im klinisch-psychologischen und gesundheitspsychologischen Handeln. Sie stellt eine wertvolle Auseinandersetzung mit sich selbst dar, die dazu beiträgt, das eigene Erleben und damit auch das Verhalten zu erkennen und allenfalls zu verändern.

 

In der Selbsterfahrung wird das eigene Erleben und Verhalten in einem sicheren Rahmen bewusst gemacht. Wir beschäftigen uns mit der eigenen Gedankenwelt, unseren Erwartungen, Mustern, Beziehungsgestaltung, Konflikten, Werten und Ressourcen. In der Gruppe werden soziales Lernen und soziale Kompetenzen gefördert. Die berufliche Rolle wird im Einzel- und Gruppensetting erprobt und eine Abgrenzungsfähigkeit gestärkt.

 

Einzel: 85€ pro 45-minütiger Einheit

 

Supervision

 

  • Für den Bereich der Klinischen Psychologie hat eine Fallsupervision in der Gesamtdauer von zumindest 120 Einheiten zu erfolgen, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelsupervision zu absolvieren sind. Supervision kann im Ausmaß von 70 Einheiten im Rahmen der Klinischen Psychologie durch die Anleiterin/den Anleiter für die Fachausbildungstätigkeit erfolgen. 50 Einheiten Supervision müssen jeweils bei einer anderen Person wahrgenommen werden. Die Fallsupervision darf nur von Klinischen Psychologinnen oder KlinischenPsychologen mit zumindest fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung und aufrechter Berufsberechtigung durchgeführt werden.

 

  • Für den Bereich der Gesundheitspsychologie hat eine Fallsupervision in der Gesamtdauer von zumindest 100 Einheiten zu erfolgen, wovon zumindest 30 Einheiten in Einzelsupervision zu absolvieren sind. Supervision kann im Ausmaß von 50 Einheiten im Rahmen der Gesundheitspsychologie durch die Anleiterin/den Anleiter für die Fachausbildungstätigkeit erfolgen. 50 Einheiten Supervision müssen jeweils bei einer anderen Person wahrgenommen werden. Die Fallsupervision darf nur von Gesundheitspsychologinnen oder Gesundheitspsychologen mit zumindest fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung und aufrechter Berufsberechtigung durchgeführt werden.

 

In der Supervision wird die Reflexion des eigenen Handelns angeregt. Supervision soll die Qualität professioneller Arbeit sichern und verbessern sowie die psychische Gesundheit erhalten. Für Auszubildende bietet Supervision die Möglichkeit die beruflichen Erfahrungen zu ordnen, Zeit um Fragen zu stellen, den Umgang mit Klient*innen zu reflektieren und Zeit und Raum um sich mit belastenden Situationen zu befassen. Ich biete Supervision für die Berufsbereiche Reha und Krankenhaus an,  mit Themen der klinisch-psychologischen und neuropsychologischen Behandlung, Beratung und Diagnostik.

 

Einzel: 85€ pro 45-minütiger Einheit